Aktuell ist bei Verschreibungen im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung die amtsärztliche Vidierung nicht erforderlich, wenn Ärzt:innen den unterfertigten Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ auf der Dauerverschreibung anbringen. Dazu sind sie berechtigt, sofern kein Hinweis auf eine Mehrfachbehandlung von Patient:innen mit Substitutionsmitteln vorliegt. Dieses Vorgehen ist mit der NÖ Landessanitätsdirektion abgestimmt und die Regelung wurde bis Ende 2026 verlängert.