Am 16.12.2021 wurde ein Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, in dem unter anderem die Wahlarztkostenrückerstattung im Bereich des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) behandelt wird. Konkret ist im Entwurf vorgesehen, dass für Honorarnoten von Ärztinnen und Ärzten, die über keine Berufsberechtigung als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/-arzt verfügen, sondern lediglich "approbierte Ärzte" (beispielsweise mit einem entsprechenden Abschluss aus Deutschland) sind, keine Wahlarztkostenerstattung von Seiten der SVS gewährt wird. In Niederösterreich fallen weniger als zehn Ärztinnen und Ärzte in diese Gruppe.
Eine vergleichbare Einschränkung besteht im Bereich des ASVG bereits seit mehr als 20 Jahren und wird nunmehr im GSVG nachvollzogen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass seit 1.1.2015 approbierte Ärztinnen und Ärzte (ohne weitere Berufsberechtigung) nicht mehr neu in die Ärzteliste eingetragen werden dürfen.