Im Schreiben, das nicht mit der Ärztinnen- und Ärztekammer abgestimmt war, geht es um eine starke Steigerungen der Zuweisungen zu physiotherapeutischen Behandlungen. Neben der höheren Anzahl an Zuweisungen verzeichnet die ÖGK auch einen Anstieg der Behandlungsdauer und weist darauf hin, dass Therapieformen wie Physiotherapie bezogen auf den gesamten Leistungskatalog entsprechend den Richtlinien der ökonomischen Krankenbehandlung – zielgerichtet und das Maß des Notwendigen nicht überschreitend – zu verordnen seien.
So sei im Bereich der Physiotherapie in den meisten Fällen eine 30-minütige Behandlung ausreichend und ausschließlich in komplexeren Fällen eine längere Therapiedauer erforderlich. Behandlungen in der Dauer von 45 Minuten bzw. 60 Minuten seien grundsätzlich nur bei Indikationen mit komplexerem Behandlungsbedarf angezeigt.