Substituierende Ärzt:innen sind zur regelmäßigen vertiefenden Weiterbildung im Ausmaß von zumindest 6 Einheiten pro Jahr oder 18 Einheiten innerhalb von 3 Jahren verpflichtet.
Die Inhalte dieser Fortbildung gem. Weiterbildungsverordnung Opioid Substitution entsprechen dem jährlichen Weiterbildungserfordernis für substituierende Ärzt:innen.
Gilt als vertiefende Weiterbildung im Ausmaß von 6 Einheiten laut § 3 Abs.1 Z 2 Weiterbildungsverordnung Opioid Substitution
Die Fortbildung wird als Webinar abgehalten!
Der Link zum Webinar wird den angemeldeten Teilnehmenden per E-Mail zugesandt.
