AUVAsicher Honorarerhöhung für 2026

Valorisierung

§ 16 der Vereinbarung zur Durchführung des § 78a ASchG sieht vor, dass das Honorar für AUVAsicher-Vertragspartner ab 2007 jährlich nach dem "Tariflohnindex 1986 für freie Berufe" mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert wird. Somit ergibt sich nach der Indexanpassung für 2026 ein Stundensatz von EUR 200,96. Dies bedeutet eine Erhöhung um EUR 9,75 (+ 5,10 Prozent). Die AUVAsicher Vertragspartner wurden bereits über die Honorarerhöhung informiert.