Information für Ärzt:innen mit Anstellung beim Land NÖ

Wohlfahrtsfonds

Für angestellte Ärzt:innen, deren Kammerumlagen und Wohlfahrtsfondsbeiträge vom Dienstgeber einbehalten werden, können durch die verzögerte Einbringung von Unterlagen oder aufgrund rückwirkender Ermäßigungen sehr geringe Guthaben entstehen. Der Verwaltungsaufwand einer Refundierung würde in solchen Fällen den Wert des Guthabens oftmals übersteigen. Um die Beitragskonten für Kammerumlagen und Wohlfahrtsfondsbeiträge effizient und effektiv zu bereinigen, wurde beschlossen, die Vorschreibung für 12/2025 einmalig um diese Guthaben reduziert an den Dienstgeber zu melden (Voraussetzung: Guthaben ist kleiner als die Höhe der monatlichen Vorschreibung). Sollten Ihre Abzüge in 12/2025 bei Kammerumlagen und/oder Wohlfahrtsfondsbeiträgen geringer sein als in den vergangenen elf Monaten, dann gehören Sie zur betroffenen Gruppe.