Meldung von Kontaktdaten von Totenbeschauärzt:innen

Das NÖ Bestattungsgesetz sieht vor, dass die Gemeinden Totenbeschauärzt:innen öffentlich bekannt zu machen haben.

Unter Bezugnahme darauf tritt das Land Niederösterreich im Moment an Gemeinden mit dem Ersuchen heran, die Namen und Kontaktmöglichkeiten von Totenbeschauärzt:innen Notruf NÖ mittels Kontaktformular bekanntzugeben. 

Totenbeschauärzt:innen empfehlen wir, mit der bestellenden Gemeinde in Kontakt zu treten, um zu klären, ob und welche Kontaktmöglichkeiten weitergegeben werden dürfen.