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Sicherheit für Patienten und Ärzte hat oberste Priorität

Presseinformation vom 7. Jänner 2020

Maximale Wochenarbeitszeit von Spitalsärzten ist nicht verhandelbar

Nach derzeit gültigem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Spitalsärztinnen und Spitalsärzten ab 1. Juli 2021 48 Stunden nicht überschreiten. Das Programm der neuen Bundesregierung sieht jedoch vor, die entsprechende Übergangsregelung über das festgelegte Datum hinaus zu verlängern und damit zu ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern auch nach dem 30. Juni 2021 noch bis zu 55 Stunden pro Woche arbeiten können.

Bei Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der Ärztekammer für NÖ, stößt dieses Ansinnen der Regierung Kurz II auf Unverständnis: „Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz hat sich im vergangenen Jahrzehnt positiv entwickelt. Es stellt eine wesentliche Säule des Arbeitnehmerschutzgesetzes für die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte dar und sichert für die Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung. Eine Verlängerung der Übergangsregelung zur maximalen Wochenarbeitszeit würde einen klaren Rückschritt darstellen.“

NÖ Ärztekammer entschieden gegen Verschlechterung des Arbeitszeitgesetzes

„Mit dem Inkrafttreten der bisher letzten Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes im Jahr 2015 haben sich die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Spitälern deutlich verbessert. Es geht nicht an, dass gerade in Zeiten von Ärztemangel und enormer Arbeitsbelastung die Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte wieder verschlechtert werden“, betont OA Dr. Ronald Gallob, Obmann der Kurie Angestellte Ärzte der Ärztekammer für Niederösterreich.

In den NÖ Landeskliniken konnten die für die neue Regelung nötigen Rahmenbedingungen bereits in den vergangenen Jahren geschaffen werden. Über alle Krankenhäuser der NÖ Landeskliniken-Holding gerechnet liegt die Wochenarbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt bereits unter dem bis Mitte 2021 erforderlichen Limit. Gallob: „Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ist damit optimal gelungen. Durch die geplante Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz würde aber eine drastische Entwicklung in die Gegenrichtung erfolgen, die von uns ganz klar abgelehnt wird.“