Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz stellt klar, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen oder zu verhindern ist. Dieses Gesetz findet auch auf Arztordinationen Anwendung. Das bedeutet u.a., dass eine Arztpraxis stufenlos zu erreichen sein muss und dass die Sanitäranlagen barrierefrei gestaltet sein müssen. Es gibt allerdings Ausnahmen von der Verpflichtung zum Umbau, z.B. wenn der Abbau der Barrieren aufgrund denkmalschutzrechtlicher Vorgaben rechtswidrig wäre oder wenn die Belastung unverhältnismäßig und somit nicht zumutbar ist.

Barrierefreie Ordinationen und Gruppenpraxen in Ihrer Umgebung finden Sie im ÖQmed-Register. In diesem ist es Ärztinnen und Ärzten in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden möglich, Angaben zur Ordination wie z.B. zu baulichen Gegebenheiten zu machen. Diese Angaben beruhen auf Einschätzungen der Ärztinnen und Ärzte.

Um dieses Service laufend zu verbessern, können Verbesserungsvorschläge und Feedback an barrierefreiheit(at)oeqmed.at geschickt werden.