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ÖIP: Neue Lieferung von Impfstoffen gegen Gürtelrose und Pneumokokken

Bestellbar ab 12. Dezember 2025 nachmittags

Die Impfstoffe Shingrix (Gürtelrose) und Capvaxive (Pneumokokken) sind wieder im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms verfügbar.

Bestellung über den e-Impfshop

  • Ärztinnen und Ärzte mit Nutzerkonto können die Impfstoffe ab 12. Dezember 2025 nachmittags bestellen.
  • Pro impfender Einrichtung ist eine garantierte Menge vorgesehen, die bis einschließlich 18. Dezember 2025 fix reserviert ist - unabhängig davon, wann die Bestellung im Zeitfenster von 12. bis 18. Dezember 2025 tatsächlich getätigt wird.
  • Sollten danach noch Impfdosen verfügbar sein, werden diese ab 19. Dezember 2025 zur Bestellung freigegeben.

Lieferung der Impfstoffe

  • Zustelltermine werden im e-Impfshop entsprechend der Lieferankündigungen der Hersteller freigeschalten.
  • Weitere Impfstoffe sind voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2026 verfügbar.

Wichtige Hinweise

  • Seit 5. Dezember 2025 ist die Eintragung von Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken in den e-Impfpass gesetzlich verpflichtend.
  • Die Ärztinnen und Ärzte werden ersucht, nur jene Mengen zu bestellen, die sie tatsächlich verimpfen.
  • Impftermine sollen erst nach der im e-Impfshop erfolgreich abgeschlossenen Bestellung vereinbart werden. 

 

Info & Kontakt

ÖGK-Impfmanagement
E-Mail: impfen(at)oegk.at
Tel. +43 5 0766 - 50 15 30 Mo bis Do 9 bis 15 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr 
www.gesundheitskasse.at/impfprogramm

Technische Fragen zum e-Impfshop
Bundes-Beschaffung GmbH
E-Mail: office(at)bbg.gv.at
Tel. +43 1 245 - 700
www.bbg.gv.at

Herba Chemosan AG
Hotline 
E-Mail: impflogistik(at)herba-chemosan.at
Tel. +43 1 40104 - 2020

 

Aufklärungspflicht

Vor der Durchführung jeder Impfung oder Impfserie besteht eine ärztliche Aufklärungspflicht. Der Impfling oder ihre/seine Eltern oder Sorgeberechtigten sollen dadurch in die Lage versetzt werden, über die Teilnahme an der Impfung zu entscheiden.

Link: Aufklärungs- und Dokumentationsbogen zur Schutzimfpung in mehreren Sprachen: www.sozialministerium.at

Datenschutz

Zur Abrechnung geförderter Schutzimpfungen werden unter Umständen Listen mit den Daten der geimpften Personen an den Kostenträger bzw. den Fördergeber, in erster Linie an das Land NÖ, übermittelt. Derzeit kann nicht abschließend beantwortet werden, ob diese Meldung ohne ausdrückliche Einwilligung der Impflinge bzw. ihrer Vertreter - insbesondere der Eltern - zulässig ist. Es wird daher empfohlen, vor der Übermittlung der Daten die schriftliche Einwilligung des Impflings bzw. seines Vertreters einzuholen. Zu beachten ist weiters, dass die Übermittlung von Patientendaten in einer ungesicherten E-Mail unzulässig ist.

Impfungen des Gesundheitspersonals

Als Erweiterung des Österreichischen Impfplans wurden 2012 Empfehlungen für Impfungen des Gesundheitspersonals vom Institut für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin als österreichische Referenzzentrale für Impfungen, Reise-und Tropenmedizin des BMG in Kooperation mit dem Gesundheitsministerium und einem Expertengremium (u.a. den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums) erstellt. Die Empfehlungen sollen eine Hilfestellung in der Umsetzung der wichtigen Impfungen in diversen Risikobereichen für das Personal (inklusive aller in Ausbildung befindlicher Personen) in Spitälern, Instituten und Labors sowie an den medizinischen Universitäten darstellen.

Nützliche Dokumente:

Impfungen des Gesundheitspersonals (pdf) 713 KB
Rechtliche Aspekte (Stand: April 2017)
Impfungen für MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens (pdf) 722 KB
Empfehlungen als Erweiterung des Österreichischen Impfplans (Stand: September 2012)