NÖ Ärztekammer fordert Verbesserungen beim e-Impfpass

Presseinformation vom 27. April 2023

Schulen, Alters- und Pflegeheime sind vom e-Impfpass ausgeschlossen

Drei Jahre COVID-19-Pandemie haben zu einem großen Nachholbedarf beim Impfen geführt. Zwischenzeitlich wurde der elektronische Impfpass, kurz e-Impfpass, eingeführt, der prinzipiell eine Verbesserung darstellt und den Impfpass in Papierform ablösen wird. „Im e-Impfpass werden – wie bisher auf Papier – alle Impfungen dokumentiert und sie werden nun auch im zentralen Impfregister gespeichert. Das bringt Vorteile für die Bevölkerung und für die Ärzteschaft, weil es jederzeit möglich ist, den Impfstatus über die elektronische Gesundheitsakte ELGA einzusehen“, ist Dr. Harald Schlögel, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, überzeugt.

Impfungen außerhalb von Ordinationen müssen unkompliziert eingetragen werden können

Allerdings bestehen derzeit noch gravierende Probleme rund um das Eintragen in den e-Impfpass, die vom Gesundheitsministerium bzw. der umsetzenden Firma – der SVC – rasch gelöst werden müssen. „Ärztinnen und Ärzte, die auch außerhalb ihrer Ordinationen impfen, wie z.B. in Schulen, Alters- oder Pflegeheimen, oder Personen impfen wollen, die - wie z.B. Geflüchtete - über keine e-card verfügen, können diese Impfungen nicht in den e-Impfpass eintragen“, erläutert Dr. Max Wudy, Vizepräsident der Ärztekammer für Niederösterreich und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Für das Eintragen muss nämlich die e-card in das dafür vorgesehene Lesegerät gesteckt werden und diese Lesegeräte stehen in den Ordinationen.

„Besonders schwerwiegend sind die Impfdefizite derzeit bei Kindern und Jugendlichen. Wir fordern daher dringend, dass das Ministerium und die SVC dafür sorgen, dass Impfungen vorrangig in Schulen unkompliziert durchgeführt und in den e-Impfpass eingetragen werden können. In weiterer Folge muss das auch in Alters- und Pflegeheimen und für Personen ohne e-card möglich sein“, betonen Schlögel und Wudy unisono. Technisch kann dies kein Problem sein, denn in Bezirkshauptmannschaften ist ein Eintragen von Impfungen in den e-Impfpass jederzeit möglich.

Einige Impfungen müssen schon jetzt verpflichtend in den e-Impfpass eingetragen werden, wie z.B. Impfungen gegen HPV, Influenza und COVID-19. „Gerade das sind aber einerseits für Jugendliche, andererseits für alte Menschen besonders wichtige Impfungen, deren Durchführung auf jeden Fall auch in Schulen sowie Alten- und Pflegeheim möglich sein muss“, stellt Wudy klar.

Wichtige Präventionsmaßnahmen dürfen nicht an technischen Problemen scheitern

Bis Ende 2022 konnten Impfungen von der Ärzteschaft auch ohne e-card eingetragen werden. „Diese Regelung wurde von der Politik im Zuge der Beendigung der Corona-Maßnahmen aufgehoben, ohne eine bessere oder zumindest eine adäquate Lösung anzubieten. Diese Nachlässigkeit darf nicht auf Kosten der Bevölkerung gehen, für die Impfungen der beste Schutz vor schweren Erkrankungen sind“, resümiert Schlögel abschließend.

Rückfragehinweis:
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