Achtung, der Beitrag ist älter als 12 Monate

NÖ Ärztekammer protestiert entschieden gegen Vorschlag der ÖGK

Presseinformation vom 7. April 2022

Reisner: Wahlärztinnen und Wahlärzte sind für die Versorgung unerlässlich

Die Abschaffung der Rückerstattung der Wahlarztkosten, wie vom Vizeobmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Andreas Huss vorgeschlagen, würde eine Verschlechterung der ärztlichen Versorgung bedeuten, ist Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, überzeugt: „In Niederösterreich übernehmen mehr als 2.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die als Wahlärztinnen und Wahlärzte tätig sind, etwa ein Zehntel der Patientenversorgung. Die gesundheitliche Grundversorgung wäre in einzelnen Bereichen ohne Wahlärztinnen und -ärzte nicht möglich. Auch wenn der Großteil der Versorgung im niedergelassenen Bereich über die kassenärztliche Versorgung abgedeckt wird, ist die Wahlärzteschaft jedenfalls versorgungsrelevant.“ Seit einigen Jahren steuern Wahlärztinnen und Wahlärzte mit ihrer Tätigkeit auch den negativen Folgen der drastischen Pensionierungswelle entgegen. Reisner: „Niederösterreichische Ärztinnen und Ärzte, die den Kassenvertrag aus Altersgründen kündigen, beenden ihre medizinische Tätigkeit häufig nicht, sondern versorgen als Wahlärztinnen und -ärzte weiter die Bevölkerung.“

Wahlmöglichkeit muss für Patienten und Ärzteschaft erhalten bleiben

Patientinnen und Patienten wissen die Wahlmöglichkeit zwischen Kassen- und Wahlärztin und -arzt zu schätzen, das liegt unter anderem daran, dass man sich außerhalb des Kassenvertrags mehr Zeit für ausführliche Gespräche nehmen kann. Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen im Unterschied zu ihren Kolleginnen und Kollegen mit Kassenvertrag auch deutlich weniger Ressourcen für Administration und Bürokratie aufwenden. „Viele Patientinnen und Patienten gehen auch gezielt zu einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt, weil diese neben ihrer Tätigkeit in der Ordination häufig auch in Spitälern arbeiten und daher das bestmögliche Schnittstellenmanagement zwischen stationärer Behandlung und Vor- und Nachbetreuung leisten“, gibt Reisner zu bedenken.

Der Präsident der NÖ Ärztekammer spricht sich außerdem klar für den Erhalt der Freiberuflichkeit der Ärzteschaft aus: „Der Arztberuf ist ein freier Beruf. Jeder Arzt kann daher frei entscheiden, ob und wo er seinen Beruf ausüben möchte und das muss auch so bleiben. Wenn die ÖGK das Interesse an Kassenverträgen steigern möchte, muss sie deren Attraktivität forcieren und darf nicht der Wahlärzteschaft den schwarzen Peter zuspielen.“