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Datenschutz im Zusammenhang mit ELGA-Abfragen

Wir dürfen Sie aktuell informieren, dass ein Abruf von in ELGA gespeicherten Patientendaten (inkl. elektronischem Impfregister) grundsätzlich nur im Rahmen eines aufrechten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses erfolgen darf. Jeder Zugriff auf ELGA-Daten wird protokolliert und ist für die jeweiligen Betroffenen einsehbar. Unberechtigte Zugriffe auf ELGA-Gesundheitsdaten können Strafen nach sich ziehen.