e-Berechtigung

Infoblatt e-Berechtigung für Ärztinnen und Ärzte

Patient:innen können mit der e-Berechtigung Ärzt:innen eine Zugriffsberechtigung auf ihre ELGA sowie auf bereits chefärztlich bewilligte Langzeitverordnungen erteilen. Auch einer bestimmten Apotheke kann der Zugriff auf die Liste der offenen e-Rezepte und auf ELGA erlaubt werden. Die Erteilung der e-Berechtigung erfolgt in der MeineSV-App mit der NFC-Funktion der e-card und einem NFC-fähigen Smartphone.