Laut Information der SVC können ab 13. Juni 2024 e-Rezepte direkt über die e-card Web-Oberfläche sowohl ausgestellt als auch eingelöst werden. Im Unterschied zu den angebotenen Funktionalitäten über die Arztsoftwareschnittstelle ist für bewilligungspflichtige Heilmittel nur eine Form der Verknüpfung mit ABS vorgesehen: Ein bestehender ABS-Antrag kann mit einem neu auszustellenden e-Rezept verknüpft werden. Die relevanten Daten für e-Medikation werden zudem nicht automatisch befüllt, sondern müssen separat in e-Medikation eingetragen werden.