Klarstellung zu den Themen Medikamentenabrechnung und ABS

Klarstellung nach Gesprächstermin mit der ÖGK

Aufgrund zahlreich vorgebrachter Anregungen und Beschwerden von Seiten der niederösterreichischen Ärzt:innenschaft hat die ÄKNÖ im Dezember 2024 einen Gesprächstermin mit der ÖGK organisiert, um offene Punkte zu den Themen Medikamentenabrechnung und ABS zu diskutieren und entsprechend klarzustellen. Wie von der ÄKNÖ in diesem Termin ersucht, hat die ÖGK die besprochenen Punkte auch schriftlich festgehalten. Das Schreiben dazu finden Sie als PDF am Ende des Beitrages.

Wir weisen in diesem Zusammenhang besonders auf die Punkte 30-Minuten-Regelung sowie die Bewilligung von No Box-Produkten hin.

Anwendung der 30-Minuten-Regelung in Niederösterreich

Sollte ein ABS-Antrag nicht innerhalb von 30 Minuten vom Medizinischen Dienst beantwortet werden, so darf die Hausapotheke das Produkt abgeben. In der ÖGK erfolgt grundsätzlich eine Prüfung durch die Sachbearbeiter:innen. Sollte die 30 Minuten-Erledigungsdauer im ABS überschritten sein, erfolgt keine Retaxierung (Streichung) auf Grund der fehlenden Bewilligung. Falls nachträglich eine Ablehnung erfolgt, wird die betroffene Verordnung in der Abrechnung dennoch akzeptiert. Ausgenommen von der 30-Minuten-Regelung sind No-Box Produkte.

WICHTIG: Der Standpunkt der ÖGK, wonach No-Box-Produkte von der 30-Minuten-Regelung ausgenommen sind, wird von Seiten der ÄKNÖ NICHT geteilt. Aktuell erfolgt in diesem Punkt noch eine Klärung mit der Kasse.

Im Zusammenhang mit allen weiteren Punkten lesen Sie bitte das Schreiben der ÖGK nachstehend.

Kontakt
Für sämtliche abrechnungstechnische Fragen kontaktieren Sie folgende Ansprechpartnerinnen bei der ÖGK Niederösterreich
Karin Putzenlechner, Tel. 05-0766-123421
Doris Miegl, Tel. 05-0766-123431