Aufgrund einer zwischen Krankenkassen und Apothekerkammer abgeschlossenen Vereinbarung entfällt die Notwendigkeit der Anerkennung von Privatarztrezepten für frei verschreibbare Heilmittel aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex als Kassenrezepte. Privatarztrezepte für diese Arzneimittel werden somit in den Apotheken gegen Rezeptgebühr abgegeben, für die Verordnung wird keine Rezepturbefugnis benötigt.