In Ergänzung zur Aussendung rund um den SVS-Abschluss 2024-2025 informiert die Bundeskurie Niedergelassene Ärzte der ÖÄK darüber, dass die Ausbildungserfordernisse für die Leistung "Chirodiagnostik und Chirotherapie" nun vorliegen. Vertragsärzt:innen diverser Fächer (AM, O, C, G, I, HNO, N, PSY) sind zur Verrechnung der Leistung "Chirodiagnostik und Chirotherapie" berechtigt, wenn ein entsprechender Ausbildungsnachweis vorliegt. Dieser ist durch das ÖÄK-DipIom ManueIle Medizin zu erbringen und an die Landesärztekammer zu übermitteln.
In NÖ wenden Sie sich diesbezüglich bitte per E-Mail an Frau Graner e-mail graner(at)arztnoe.at vom Ärzte Service Center der Ärztekammer für Niederösterreich. Eine entsprechende Liste mit Namen, Vertragspartnernummern und dem Vermerk, ob ein Ausbildungsnachweis erbracht wurde, wird monatlich der SVS zur Verfügung gestellt, die die Leistung für die:den jeweilige:n Ärzt:in freischaltet.