Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat eine Sterbeverfügungs-Präparate-Verordnung kundgemacht. Sie finden diese hier auf unserer Website. In der Verordnung wird Natrium-Pentobarbital als zulässiges Präparat festgelegt. Weiters werden Einnahmeform, Dosierung sowie die notwendige Begleitmedikation geregelt.
Achtung, der Beitrag ist älter als 12 Monate