Strahlenschutz - Untersuchungen

Es besteht eine Fortbildungsverpflichtung für ermächtigte Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen sowie für Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betrauten Personen.

Gemäß § 82 Abs 1 in Verbindung mit Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV) müssen die zur Durchführung von Untersuchungen an beruflich strahlenexponierten Personen ermächtigten Ärztinnen/Ärzte, den erfolgreichen Abschluss von Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens acht Stunden in Intervallen von fünf Jahren nachweisen. Die Behörde kann, wenn der Nachweis über die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen nicht oder nicht vollständig erfolgt, die Ermächtigung widerrufen oder mit entsprechenden Auflagen versehen.

Der Nachweis der verpflichtenden Fortbildung ist an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung VII/A/2 (Strahlenschutz), 1010 Wien, Stubenring 1 , E-mail: post(at)sozialministerium.at zu übermitteln.

Seminaranbieter für Stahlenschutzkurse (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Österreichische Gesellschaft für Nuklearmedizin und Molekulare Bildgebung (OGN)
    Die Österreichische Gesellschaft für Nuklearmedizin und Molekulare Bildgebung (OGN) veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Nuklearmedizin/AKH Wien Kurse.
    Das aktuelle Kursangebot finden Sie unter: www.ognmb.at
  • Verband für Medizinischen Strahlenschutz in Österreich
    Das aktuelle Kursangebot finden Sie unter:  www.strahlenschutz.org
  • BFE - Verein zur Förderung Berufsbezogener Fachausbildung von Erwachsenen
  • Das aktuelle Kursangebot finden Sie unter: www.bfe-ausbildung.at
  • Seibersdorf Academy
    Das aktuelle Kursangebot finden Sie unter: www.seibersdorf-laboratories.at


Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung von Untersuchungen nach dem Strahlenschutzgesetz

Das BMSGK veröffentlicht auf seiner Website nach Bundesländern geordnete Listen jener Ärztinnen und Ärzte und Krankenanstalten, die gemäß § 127 Strahlenschutzgesetz 2020 ermächtigt wurden, die gemäß § 69 Strahlenschutzgesetz 2020 vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen durchzuführen.
Link: www.bmgf.gv.at