Förderung der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der NÖ Landeskliniken

Was ist die "Ausbildungsmillion"?

Mit „Ausbildungsmillion" werden die finanziellen Mittel bezeichnet, die von den NÖ Landeskliniken zur Verfügung gestellt werden, um die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der NÖ Landeskliniken bestmöglich zu fördern. Diese werden der Anzahl an Ärztinnen und Ärzten entsprechend aliquot auf die einzelnen Landeskliniken aufgeteilt.


Was wird gefördert (Kriterien)?

  • Gefördert werden sämtliche Fortbildungen (z.B. Zusatz-/Vertiefungsausbildungen, sofern diese für die auszuübende Funktion des Arztes/der Ärztin im Landesklinikum erforderlich sind), die über die notwendigen Inhalte der ärztlichen Ausbildungen hinausgehen. Die Fördermöglichkeit besteht für alle Ärztinnen und Ärzte.
  • Der Kostenersatz über die Ausbildungsmillion beträgt maximal EUR 1.000,-- pro Jahr und Person. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Deckelung auf EUR 1.800,--  erhöht werden. Dies bedarf jedoch zwingend der Freigabe durch das Regionalmanagement. Als Kosten gelten die Kosten der Fortbildungsmaßnahme selbst sowie allfällige Nebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Nächtigungs- und Verpflegungskosten.
  • Rückzahlungsverpflichtungen ergeben sich aus dem NÖ SÄG 1992 (LGBl. 9410), dem NÖ LBG (LGBl. 2100), dem LVBG (LGBl. 2300) bzw. dem DPL (LGBl. 2200) und müssen nicht extra festgelegt werden. Der Kostenbegriff erfasst auch die Kosten der Bezugsfortzahlung während eines gleichzeitig in Anspruch genommenen Sonderurlaubs.

Wie ist die Förderung zu beantragen?
Die Beantragung und Genehmigung des Kostenbeitrages erfolgen über die Abteilungsleitung. Das beigefügte Formular ist von dem/r Antragsteller/in, unterschrieben von der Abteilungsleitung in der ärztlichen Direktion abzugeben. Dort werden die ausständigen Unterschriften von ärztlichem/er und kaufmännischem/er Direktor/in sowie erforderlichenfalls die Freigabe/Unterschrift des/der Regionalmanagers/Regionalmanagerin eingeholt.

Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Vorlage
1. der Rechnung/en (Rechnung über Kurs, Fahrtkosten etc.),
2. der Teilnahmebestätigung und
3. eines Kurzberichtes (siehe unten).
Bei Auffassungsunterschieden über die Förderwürdigkeit einer Veranstaltung kann über den Spitalsärztevertreter ein Ausbildungsrat einberufen werden.


Wissenstransfer/Kurzbericht
Über die besuchte Veranstaltung ist ein Bericht zu legen, der die Kernaussagen, eigene Erkenntnisse und Anschlussfragen im Rahmen von ein bis zwei Seiten dokumentiert. Die Berichte werden abteilungsweise gesammelt und den Kolleginnen und Kollegen zugänglich gemacht.