Honorarvereinbarungen mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
In regelmäßigen Abständen werden die Vereinbarungen über das ärztliche Honorar für die Behandlung von in der Sonderklasse versicherter Patient:innen zwischen der Kurie der angestellten Ärztinnen und Ärzte und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreich (VVO) verhandelt.
Für Jänner 2026 wurde ein Moratorium der bis 31.12.2025 abgeschlossenen Verträge vereinbart. Es konnte eine Einigung für eine dreijährige Laufzeit von 1.2.2026 (Aufnahmedatum) bis 31.1.2029 erzielt werden. Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Verträgen sind der Umstieg auf das neue OP-Schema 2025, Version 1.0. und eine Honorarsteigerung für das erste Jahr der Laufzeit für die Bereich Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie um 2% sowie für die klinischen Sonderfächer um 3,1%. Für den Bereich der Anästhesie und Intensivmedizin wird der Anspruch auf einen Prozentsatz des operativen Honorars von 31% auf 32,4% erhöht.
Von diesen neuen Werten ausgehend wurde für die zweite und dritte Jahresperiode der Laufzeit jeweils eine Erhöhung der Werte um den jeweiligen Juli-VPI im Vergleich zum Vorjahr (Labor: Juli-VPI des Vorjahres minus ein Prozentpunkt) vereinbart, sofern der Juli-VPI einen Wert größer-gleich 0% und kleiner-gleich 3,3% aufweist. Bei einem Wert unter 5% bzw. über 3,3% sind umgehend Verhandlungen aufzunehmen.
