Finanzausgleich und Abschaffung der Gesundheitspartnerschaft zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung

Die politische und rechtliche Konkretisierung der "Gesundheitsreform" im Rahmen des Finanzausgleichs ist im Wesentlichen ohne Einbindung der Ärztekammer weit gediehen.

Die uns nunmehr vorliegenden gesetzlichen Veränderungen bedeuten im Klartext eine Beendigung der sozialpartnerschaftlichen Beziehungen zwischen Ärzteschaft und Sozialversicherung. Dieser Schritt wird dazu führen, dass die Ausgewogenheit zwischen Ärzteschaft und Sozialversicherung aufgelöst wird und die einzelnen Ärzt:innen der Macht der Institution Sozialversicherung ausgeliefert sein werden. Stellen- und Versorgungsplanung, Leistungsangebote und wohl auch Honorarsystematiken werden in Zukunft ausnahmslos in diesem asymmetrischen Machtverhältnis entschieden. Dies bedeutet eine massive Schwächung der Position der niedergelassenen Ärzteschaft im Gesundheitswesen.

Daher haben wir - wie auch andere Bundesländer - die Entscheidungsträger:innen aus unserem Bundesland, wie die Landeshauptfrau und die Mitglieder der NÖ Landesregierung, sowie die niederösterreichischen Nationalratsabgeordneten in einem Schreiben von der inakzeptablen Entwicklung und Umsetzung in Kenntnis gesetzt und die Ablehnung der vorliegenden Gesetzesinitiativen gefordert.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen und gemeinsam gesetzten Maßnahmen auf Ebene der Bundeskurie laufend informieren.