Die ÖGK hat die Regelung zur Mindestgebrauchsdauer für Hörgeräte geändert. Damit verlängert sich die Mindestgebrauchsdauer für Hörgeräte mit 1. Mai 2026 von derzeit fünf auf sechs Jahre. Die Bestimmung gilt für alle Neuversorgungen mit Hörgeräten (Erst- und Folgeversorgungen) und hängt mit der kontinuierlichen Verlängerung der tatsächlichen Gebrauchsdauer zusammen. Alle weiteren Regelungen und Kriterien sowie die geltenden medizinischen und audiologischen Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Hörgeräten gelten unverändert weiter.
