Bewilligung von Heilmitteln

Es gelten wieder dieselben Bestimmungen zur Verordnung von Heilmitteln wie vor Beginn der COVID-19-Pandemie.

Mit Juli 2023 wurden alle für die Dauer der Corona-Pandemie eingeführten Maßnahmen zur Bewilligung von Heilmitteln aufgehoben. Es gelten daher wieder dieselben Bestimmungen zur Verordnung von Heilmitteln wie vor Beginn der COVID-19-Pandemie. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die Kriterien für die Verschreibung von Heilmitteln auf Kosten der ÖGK, der SVS und der BVAEB zusammengefasst. Die entsprechende Zusammenfassung im Schreiben der ÖGK können Sie hier einsehen.