e-Zuweisung

Ab 1.10.2027 verpflichtend - derzeit Pilotphase

Ab 1. Oktober 2027 wird das Service „e-Zuweisung“ (vormals eKOS) für alle Vertragsärzt:innen und Vertragsgruppenpraxen, die einen kurativen Einzelvertrag mit einem Krankenversicherungsträger abgeschlossen haben, verpflichtend eingeführt. Zudem umfasst die Verpflichtung Wahlärzt:innen, die die e-Card Nutzungsvereinbarung („e-Card Plus-Wahlpartner“) unterzeichnet haben. Schon jetzt können im Rahmen einer Pilotphase sechs der acht Leistungsarten freiwillig genutzt werden. Für die Implementierung des Softwaremoduls erhalten Vertragsärzt:innen bzw. Vertragsgruppenpraxen eine Förderung von EUR 420,-. Wahlärzt:innen erhalten keine Förderung.

Alle Infos: www.arztnoe.at/e-zuweisung