Indexanpassung Lebensversicherungsuntersuchungen

Gültig ab 1. Jänner 2026

Von der BKNÄ wurde der „Empfehlungstarif für die Ausstellung eines Zeugnisses iZm dem Erwachsenenschutz“ ergänzt, der sich am jeweils gültigen Tarif für die Ausstellung eines Attests für Lebensversicherungen orientiert. Hier erfolgt gemäß § 6 Abs. 3 der Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen eine Indexanpassung per 1. Jänner 2026 für: 

Ärztliches Attest für Lebensversicherungen gem. § 4: EUR 203,20

Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten gem. § 5 (1): EUR 56,09