Demnach wird die Lehrpraxis für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin nach der ÄAO 2015 im Zeitraum 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2028 nach denselben formalen Vorgaben gefördert wie die Lehrpraxis im Rahmen der Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin.
Die Förderung umfasst somit auch Ärztinnen und Ärzte, die ab 1. Juni 2026 die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin absolvieren oder gemäß § 260 Z 2 ÄrzteG 1998 von der bisherigen Ausbildung zur Allgemeinmedizin in die neue Facharztausbildung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin wechseln.
Mit dieser Klarstellung besteht nun Rechtssicherheit hinsichtlich der Förderfähigkeit der Lehrpraxis im neuen Sonderfach. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie laufend informieren.
