Kostenfreies Kinderimpfprogramm des Landes NÖ

FAQ - Umsetzung 2025

Informationen für Impfärzt:innen

Das kostenfreie Kinderimpfprogramm ermöglicht für alle in Österreich lebenden Kinder bis zum 15. Lebensjahr den Zugang zu wichtigen Schutzimpfungen. 
Fragen zum Beitritt zum kostenfreien Impfprogramm, Ablauf, Verrechnung, etc. finden Sie in den untenstehenden FAQ.

Im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogramms kommen ab 1. Februar 2025 folgende Produkte zum Einsatz: 

Rotavirus
 
Rotarix, GlaxoSmithKline Pharma GmbH
Di-Tet-Pert-HiB-IPV-Hep B Impfstoff 6-fachInfanrix Hexa, GlaxoSmithKline Pharma GmbH
Di-Tet-Pert-IPV 
Impfstoff 4-fach
Repevax, Sanofi Aventis GmbH
Pneumokokken-Impfstoff 15-valentVaxneuvance, Merck Sharp & Dohme GmbH
MMRMMR-Vax Pro, Merck Sharp & Dohme GmbH
Meningokokken ACWYNimenrix, Pfizer Corporation Austria GmbH
Humane Papillomaviren (HPV)Gardasil 9, Merck Sharp & Dohme GmbH
Hepatitis BEngerix-B 10 Mikrogramm/0,5 ml, GlaxoSmithKline Pharma GmbH
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) Beyfortus 50 mg und Beyfortus 100 mg, Sanofi-Aventis GmbH

 

Weitere Informationen finden Sie im nationalen Impfkonzept, Umsetzung 2025

Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde als auch im jeweiligen Sonderfach sind berechtigt, Impfungen zu verabreichen (Vertrags- und Wahlärzte).
Eine Teilnahme ist freiwillig.

Mittels Beauftragung zum Impfkonzept. 

Das Formular (pdf) finden Sie unter: Beauftragung zum Impfkonzept

Die Verschreibung der vom Land Niederösterreich zur Verfügung gestellten Impfstoffe erfolgt auf herkömmlichen Rezeptformularen mit Arztnummer. Als Kostenübernahmestelle (Kassenbezeichnung) ist LN (für Land Niederösterreich) und unterhalb des Impfstoffes der Vermerk „Kinderimpfkonzept“ anzuführen. Mit dem Rezept kann der Impfstoff kostenlos in der Apotheke bezogen werden.

Die Verabreichung der Impfung erfolgt dann wieder beim ärztlichen Fachpersonal. Sowohl der Impfstoff als auch die Verabreichung der Impfung ist kostenfrei.

Bei Angabe und Bewilligung einer Hausapotheke können Impfstoffe auch direkt von der Praxis bezogen werden. Bei der Abrechnung werden zusätzlich die Distributionskosten, die für das Impfkonzept verwendeten Impfungen anfallen, bezahlt.

Die Abrechnung über getätigte Impfungen erfolgt mittels Exceldatei (Impfliste):
Mustervorlage Impfliste 

Um eine datenschutzrechtlich korrekte Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, die Impfdaten elektronisch über das Online-Formular  an die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft zu übersenden (gilt nicht für die Magistrate St. Pölten, Krems, Wr. Neustadt und Waidhofen/Ybbs). 

Über diesen Link können Sie die Daten sicher (mittels ID-Austria) übermitteln.

Die am Kinderimpfkonzept mitwirkenden Impfärzt:innen werden ersucht eine Liste in elektronischer Form mit den durchgeführten Impfungen spätestens mit Abschluss jedes Quartals an die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln, damit die Abrechnung und Vergütung der durchgeführten Impfungen vierteljährlich durch das Amt der NÖ Landesregierung erfolgen kann.
 

Seit 1. Jänner 2025 erfolgt die Verrechnung mit einem einheitlichen Impfhonorar von EUR 13,- (+ 3,4 Prozent Ausgleichszulage) pro verabreichter Impfung unabhängig vom Impfstoff. 
Ab dem Jahr 2024 wird jährlich eine Valorisierung des Impfhonorars gemäß der BVAEB-Valorisierung erfolgen. 
EUR 13,- + 3,4 Prozent Ausgleichszulage = EUR 13,44

Am Kinderimpfkonzept mitwirkende Impfärzt:innen erhalten nach korrekter Impfdokumentation das Impfhonorar vom Amt der NÖ Landesregierung, daher ist den Eltern/Erziehungsberechtigten kein zusätzliches Impfhonorar in Rechnung zu stellen.

Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

- HPV-Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
- HPV-Nachholimpfung: bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (bis 31.12.2025)
 

Verrechenbar sind die Impfungen im kostenfreien Impfprogramm mit dem Land NÖ, für Personen die in Niederösterreich ihren Wohnsitz haben.

Wenn Sie vorhaben Patient:innen im Rahmen des kostenlosen Impfprogramms zu impfen, deren Wohnsitz nicht in NÖ ist (z.B. Wien) müssen Sie mit dem entsprechenden Bundesland im Vorfeld zwecks anschließender Verrechnung und Ablauf Kontakt aufnehmen. 

Sofern Asylwerber, Flüchtlinge, etc. in Österreich erfasst bzw. gemeldet sind, können diese ebenfalls am kostenlosen Impfprogramm des Landes NÖ teilnehmen.

Die HPV-Impfung Ist Teil des kostenfreien Impfprogramms.  

Die HPV-Impfung kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bzw. bis zum 31.12.2025 auch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (=Nachholimpfung) geimpft werden.

Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im niedergelassen Bereich können die HPV- kostenlos verabreichen. Voraussetzung ist die Anmeldung zum kostenfreien Impfprogramm (mittels Beauftragung). Siehe unter: Wie kann ich am kostenfreien Impfprogramm teilnehmen?

Eine Eintragung der HPV-Impfung in den eImpfpass ist verpflichtend.

Wie bereits in der vergangenen Saison werden auch in der Saison 2025/2026 die Influenza-Impfstoffe für alle Altersgruppen im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms Influenza (ÖIP) zur Verfügung stehen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind im Rahmen dessen vom Selbstbehalt ausgenommen. 
Über die in der kommenden Saison zur Verfügung stehenden Impfstoffe und Bezugsmodalitäten wird nach Bekanntwerden gesondert informiert.

Eine Eintragung der Influenza-Impfung in den eImpfpass ist verpflichtend. 

Hinsichtlich aller Impfschemata und Empfehlungen wird auf den Impfplan 2024/2025 auf der Website des Bundesministeriums unter folgendem Link verwiesen:
Link: www.sozialministerium.at

Im Rahmen des Kinderimpfprogramms wird auf die verpflichtende Dokumentation von HPV und Influenza Impfungen in den eImpfpass hingewiesen. Darüber hinaus können auch alle anderen durchgeführten Impfungen eingetragen werden. 

Wenden Sie sich bitte an die NÖ Landesregierung:

Abteilung Gesundheitswesen
Landhausplatz 1 
3109 St. Pölten 
Telefon: +43 2742 9005-13354
E-Mail: post.gs1(at)noel.gv.at

Die Abteilung Gesundheitswesen des Landes NÖ möchte der Bevölkerung die Ordinationsdaten von jenen Ärzt:innen, welche die öffentlichen Schutzimpfungen des kostenfreien Kinderimpfkonzeptes verabreichen, auf der Website des Landes (www.noe.gv.at) zur Verfügung stellen.

Die Einverständniserklärung sowie eine Aktualisierung der Ordinationsdaten ist mittels folgendem Online-Formular möglich:

Zum online Formular

Wenn Sie beschließen nicht im Zuge des kostenfreien Impfkonzeptes der NÖ Landesregierung zu impfen, kann auch auf andere Ärzt:innen verwiesen werden.  Z.B. Amtsärzt:innen (impfen ab dem 6 Lj.) oder andere niedergelassene Ärzt:innen für Allgemeinmedizin/Fachärzt:innen, die das Impfkonzept unterschrieben haben.

Link: Liste der Impfärzt:innen in NÖ, welche am kostenfreien Kinderimpfprogramm teilnehmen

Kontakt, NÖ Landesregierung:
Abteilung Gesundheitswesen
Landhausplatz 1 
3109 St. Pölten 
Telefon: +43 2742 9005-13354
E-Mail: post.gs1(at)noel.gv.at