Mit BGBl II 2026/114 wurden Änderungen der Verordnungen zu anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten sowie zur Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger kundgemacht. Neu aufgenommen wurden „von Mensch zu Mensch übertragbare Hantavirus-Infektionen“. Die Änderungen sind am 9. Mai 2026 in Kraft getreten und gelten bis einschließlich 31. Dezember 2026.
Neue Regelung zu Hantavirus-Infektionen
BGBLA 114. Verordnung: Änderung der Verordnung (pdf) 68 KB
betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2020 und der Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichznung von Häusern und Wohnungen
