Mit 1. Februar 2026 tritt eine neue Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Art und Form der Bezeichnung der Ordinationsstätte und der Gruppenpraxis in Kraft. Diese ist für neu anzubringende Ordinationsschilder ab 1. Februar verpflichtend. Für Ordinationsschilder sowie sonstige Schilder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens schon angebracht waren, gelten weiterhin die Bestimmungen der bisherigen Schilderordnung gemäß Verordnung der Österreichischen Ärztekammer, Kundmachung der ÖÄK Nr. 03/2012.
