Neuerungen beim SVS-Gesundheitscheck-Junior ab 1. April 2026

Inhalt, Umfang und Abrechnungspositionen

Mit dem Gesundheitscheck (GC)-Junior soll die bestehende Lücke in der medizinischen Vorsorge zwischen Kindern im Schulalter und Erwachsenen geschlossen werden. 

Das Programm dient der frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsrisiken bei Kindern bzw. Jugendlichen und ermöglicht fachliche Unterstützung in wichtigen Entwicklungsphasen wie Einschulung oder Pubertät. Ziel ist es, schon im Kindesalter ein Bewusstsein für gesunde Ernährung, Bewegung, Medienkonsum und den gesunden Körper zu schaffen. 

Gemeinsam haben SVS und die Bundeskurie niedergelassene Ärzte den bestehenden GC-Junior inhaltlich und finanziell neu bewertet und überarbeitet, um zukünftig mehr Personen in das Präventionsprogramm miteinzubinden.

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigte Personen für den GC-Junior sind bei der SVS versicherte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 (vollendetes 6. Lebensjahr) bis 18 (vollendetes 18. Lebensjahr). Das Programm ist nunmehr in drei Alterskohorten unterteilt worden:

  • Alterskohorte 1 (6. – 9. LJ),
  • Alterskohorte 2 (10. – 13. LJ), sowie
  • Alterskohorte 3 (14. – 17. LJ)

Vier Leistungspakete

Der GC-Junior umfasst pro Altersgruppe vier Leistungspakete, die abhängig vom Bedarf zur Anwendung kommen:

  1. GCJ-Basisleistung
  2. GCJ-Sportpaket
  3. GCJ-Recall 1
  4. GCJ-Recall 2

Beim GC-Junior handelt es sich um eine freiwillige Untersuchung.

Link: svs.at/gesundheitscheckjunior