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NÖ Ärztekammer zeigt Widerspruch zwischen 3G am Arbeitsplatz und Impfpflicht auf

Presseinformation vom 3. Jänner 2022

Präsident Reisner und Vizepräsident Loibl fordern für Impfverweigerer Freistellung ohne Bezüge

In der Arbeitswelt darf es besonders in jenen sensiblen Bereichen, in denen kein Abstandhalten möglich ist, nicht vorkommen, dass geimpfte und ungeimpfte Personen zusammentreffen. Der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, fordert daher: „Spätestens mit Einführung der Impfpflicht am 1. Februar brauchen wir eine 2G-Regelung auch am Arbeitsplatz und zwar vor allem dort, wo Menschen im direkten Kontakt mit anderen stehen.“ Reisner spricht hier besonders den Gesundheitsbereich an, wobei die Forderung durchaus auch auf Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Polizei ausgeweitet werden kann. Unterstützung erhält er vom ersten Vizepräsidenten der NÖ Ärztekammer, Dr. Gerrit Loibl, MSc: „Jeder, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit engen Kontakt mit anderen Menschen hat, muss aus unserer Sicht geimpft oder genesen sein. Ganz besonders wenn es sich um kranke und alte Menschen oder ungeimpfte Kinder handelt. Ein Ausweg wäre verpflichtendes Home-Office, dies ist aber in vielen Arbeitsbereichen wie auch im Gesundheitswesen nicht möglich. Daher muss es für Impfverweigerer eine Freistellung von ihrem Job in Form eines unbezahlten Urlaubs geben.“

In Italien oder Frankreich wurde diese Forderung bereits umgesetzt. Wer dort im Gesundheitswesen arbeitet und keinen 2G-Nachweis erbringen kann, wird ohne Bezüge freigestellt. „Wie kommen kranke Menschen dazu, von Ungeimpften betreut bzw. behandelt zu werden? Hier ist eine Gesetzeslücke schnellstmöglich zu schließen“, so die Forderung von Reisner und Loibl an die Politik.