Aus gegebenem Anlass empfehlen wir, Patient:innen möglichst frühzeitig darüber zu informieren, wenn eine ärztliche Leistung privat verrechnet wird. Ein entsprechender Hinweis kann bereits bei der Terminvereinbarung, auf der Website der Ordination oder bei der Online-Terminbuchung erfolgen. Dabei sollte klargestellt werden, dass die betreffende Leistung nicht unmittelbar mit dem Krankenversicherungsträger abgerechnet wird und das Honorar von den Patient:innen selbst zu bezahlen ist. Eine allfällige Kostenerstattung richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Krankenversicherungsträgers. Eine frühzeitige Information hilft dabei, spätere Unklarheiten über die Verrechnung zu vermeiden.
