Die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte empfiehlt für Arztauskünfte im Zusammenhang mit Versicherungen je nach Aufwand ein Honorar von mind. EUR 53,93. Darüber hinaus wird empfohlen, das Honorar - mit Ausnahme von Lebensversicherungen - direkt mit der:dem Patient:in abzurechnen, dies auch im Hinblick auf die ärztliche Verschwiegenheitspflicht.
