Ärztelisten für Führerscheinuntersuchung

Vor Erteilung der Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass sie/er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. 

Das ärztliche Gutachten wird von folgenden sachverständigen Ärztinnen und Ärzten, die nach dem Führerscheingesetz vom Landeshauptmann von Niederösterreich ermächtigt sind, erstellt.

Link: Land NÖ - Ärztelisten für Führerscheinuntersuchung

Hinweis: Die Bewerberinnen/Bewerber um die Lenkberechtigung dürfen innerhalb der letzten fünf Jahre bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt nicht in Behandlung bzw. regelmäßiger Betreuung gewesen sein.