Ärztinnen- und Ärztelisten für Führerscheinuntersuchungen

Vor Erteilung der Lenkberechtigung hat die Antragstellerin bzw. der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass sie bzw. er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. 

Das ärztliche Gutachten wird von folgenden sachverständigen Ärztinnen und Ärzten, die nach dem Führerscheingesetz von der Landeshauptfrau bzw. vom Landeshauptmann von Niederösterreich ermächtigt sind, erstellt.

Link: Land NÖ - Ärztelisten für Führerscheinuntersuchung

Hinweis: Die Bewerberinnen oder der Bewerber um die Lenkberechtigung dürfen innerhalb der letzten fünf Jahre bei der ausgewählten Ärztin bzw. dem ausgewählten Arzt nicht in Behandlung bzw. regelmäßiger Betreuung gewesen sein.