Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Patientin bzw. ein Patient bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnt. Die Verfasserin bzw. der Verfasser der Verfügung sorgt damit für den Fall vor, dass sie oder er – z.B. infolge einer Erkrankung, eines Unfalls, einer körperlichen oder geistigen Schwäche oder einer Medikation – nicht mehr zu einer aktuellen Entscheidung oder Willensäußerung fähig sein sollte.
Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
- Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich und nur von einer Person, die voll einsichts- und urteilsfähig ist, errichtet werden.
- Es muss eine umfassende Aufklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt sowie die Dokumentation dieser Aufklärung erfolgen.
- Die von der Patientin bzw. vom Patienten abgelehnten medizinischen Behandlungen müssen konkret beschrieben werden.
- Die formelle Errichtung der Patientenverfügung muss vor einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, einer Notarin oder einem Notar oder einer bzw. einemrechtskundigen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Patientenvertretung (Patientenanwaltschaft) durchgeführt werden.
- Die Patientin oder der Patient muss über die Folgen einer Patientenverfügung und über die Möglichkeiten des jederzeitigen Widerrufs aufgeklärt werden. Diese Aufklärung muss dokumentiert sein.
Eine verbindliche Patientenverfügung muss alle acht Jahre erneuert werden.
Auf der Website der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft gibt es einen Ratgeber für Patientinnen und Patienten, das entsprechende Formular zur Erstellung einer Patientenverfügung, eine Hinweiskarte auf eine Patientenverfügung sowie die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
- Folgende Ärztinnen und Ärzte in Niederösterreich errichten Patientenverfügungen:
- Bezirk Amstetten
- Bezirk Baden
- Bezirk Bruck/Leitha
- Bezirk Gänserndorf
- Bezirk Gmünd
- Bezirk Hollabrunn
- Bezirk Korneuburg
- Dr. Joachim WESTERMEIER, MBA
Stv. Leiter Referat für Vertragspartnerservice und Abrechnung
Mitglied Paritätische Schiedskommission
- Bezirk Krems
- Bezirk Lilienfeld
- Bezirk Melk
- Bezirk Mistelbach
- Bezirk Mödling
- Dr. Peter FUHRICH, LL.M.
Vorsitzender Niederlassungsausschuss
Mitglied Paritätische Schiedskommission
Leiter Referat für Gemeindeärzte und gemeindeärztliche Tätigkeiten -
- Bezirk Neunkirchen
- Bezirk Scheibbs
- Bezirk St. Pölten-Land
- Bezirk St. Pölten-Stadt
- Bezirk Tulln
- Bezirk Waidhofen/Thaya
- Bezirk Wr. Neustadt
- Bezirk Zwettl
- Bezirk Amstetten