2019 beschloss das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie "zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden". Diese soll ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Was sich auf den ersten Blick als sehr trocken darstellt, entpuppt sich auf den zweiten als eine gute Möglichkeit, sowohl für Unternehmen als auch Mitarbeiter/innen.

Für Mitarbeiter/innen bietet ein solches System eine Plattform, auf sowohl große als auch kleine Missstände hinzuweisen. Dabei ist es wichtig, dass Mitarbeiter/innen dies in einem geschützten und anonymen Rahmen tun können und ihre Meldung keine Konsequenzen nach sich zieht.

Auf Unternehmensebene ist es eine gute Möglichkeit Hinweise über Missstände zu erhalten, die oft im Verborgenen bleiben würden. Daraus ergibt sich die Möglichkeit gezielt an Verbesserungen zu arbeiten, sich zu einem sicheren und wertvollen Arbeitsplatz zu entwickeln und das Vertrauen der Mitarbeiter/innen in das Unternehmen zu stärken.

In solchen Systemen können alle Arten von Rechtsverletzungen anonym gemeldet werden. Dies umfasst insbesondere Rechtsverletzungen in den Bereichen

  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Wir haben ein schriftliches Hinweisgebersystem eingerichtet, das eine anonyme Meldung (sowie die Bereitstellung von Daten) ermöglicht. Ferner kann im System dem Hinweisgeber eine Nachricht hinterlassen werden.

Spätestens sieben Tage nach Einreichung Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung sowie eine Empfangsbestätigungsnummer. Damit können Sie die von Ihnen eingereichte Meldung jederzeit einsehen, berichtigen und ergänzen.

Spätestens drei Monate nach Einreichung Ihrer Meldung werden wir Sie über den Stand der Ermittlungen (Nachforschungen und Untersuchungen) bzw. die Ergebnisse informieren oder Ihnen die Gründe, aufgrund welcher wir Ihren Hinweis nicht weiterverfolgen werden, mitteilen.