Die Ärztekammer für Niederösterreich ist eine der neun Landesärztekammern Österreichs. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Jede und jeder in Österreich aktiv tätige Ärztin bzw. Arzt ist Mitglied jener Landesärztekammer, in deren Wirkungsbereich der ärztliche Beruf ausgeübt wird. Eine Ausnahme stellt nur die zahlenmäßig kleine Gruppe der Amts-, Militär- und Polizeiärztinnen/-ärzte dar. Jede der neuen Landesärztekammern ist Mitglied der Österreichischen Ärztekammer.

Die Ärztekammern treffen ihre Entscheidung in Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass die Organe der Ärztekammern mit aktiven Ärztinnen und Ärzten besetzt sind. Die Wahl der Funktionäre erfolgt nach gesetzlich festgelegten demokratischen Grundsätzen, die den Anforderungen der Bundesverfassung entsprechen müssen. Im eigenen Wirkungsbereich sind die Ärztekammern weisungsfrei von staatlichen Organen und nur einer Rechtsaufsicht bzw. der Kontrolle durch den staatlichen Rechnungshof unterworfen.

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