Sicherheit für Ärzte und Patienten muss oberste Priorität haben
In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) positiv entwickelt. Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der Ärztekammer für NÖ, stellt dazu fest: „Einerseits ist es für die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte eine wesentliche Säule des Arbeitnehmerschutzgesetzes, andererseits sichert es für die Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung. Mit dem Inkrafttreten der bisher letzten Novelle im Jahr 2015 haben sich die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Spitälern deutlich verbessert. Die nun vorliegende Gesetzesänderung stellt einen klaren Rückschritt dar.“
NÖ Ärztekammer lehnt rückläufige Entwicklung bei Arbeitsbedingungen vehement ab
„Der Gesetzgeber fordert zu Recht Qualität, definiert diese und verspricht sie den Patienten“, betont OA Dr. Ronald Gallob, Obmann der Kurie Angestellte Ärzte der Ärztekammer für Niederösterreich und meint weiters: „Wir Ärzte müssen diese Versprechen halten und tun dies selbstverständlich gerne, aber die Voraussetzungen dafür müssen gegeben sein.“
Ab 1. Juli 2021 darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Spitalsärztinnen und Spitalsärzten 48 Stunden nicht überschreiten. In den NÖ Landeskliniken konnten die dafür nötigen Rahmenbedingungen bereits jetzt geschaffen werden. Über alle Krankenhäuser der NÖ Landeskliniken-Holding gerechnet liegt die Wochenarbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt bereits unter dem in zweieinhalb Jahren erforderlichen Limit. Gallob: „Man könnte also sagen, die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ist optimal gelungen. Durch die geplante Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz würde aber eine drastische Entwicklung in die Gegenrichtung erfolgen, die von uns ganz klar abgelehnt wird.“
Maximale Wochenarbeitszeit und Mindestruhezeit sind nicht verhandelbar
Der Kurienobmann der angestellten Ärzte Niederösterreichs spricht sich auch strikt gegen die Kürzung der Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen aus: „Die Mindestruhezeit soll von elf auf fünf Stunden reduziert werden. Diese Idee des Gesetzgebers ist untragbar und nicht verhandelbar.“ Gallob unterstreicht dies mit einem Vergleich: „Es ist vollkommen unverständlich, dass die Sicherheit von Patienten weniger Wert sein soll als zum Beispiel jene von Fluggästen. Wobei wir bei einer fünfstündigen Ruhezeit schon weit weg sind von den Standards bei Piloten, da könnten wir nicht einmal mehr mit dem Transportgewerbe mithalten.“