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Start der COVID-19-Auffrischungsimpfung in Niederösterreich bereits erfolgt

Presseinformation vom 1. September 2021

Honorarvereinbarung mit Ministerium noch immer offen

Für Unverständnis unter der Ärzteschaft sorgt die Meldung, dass in Niederösterreich bereits die ersten Auffrischungsimpfungen verabreicht werden, obwohl es keinerlei Vereinbarung für eine Honorierung gibt. Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der NÖ Ärztekammer, reagiert darauf verärgert: „Bereits bei der Erst- und Zweitimpfung hat die Ärzteschaft ohne Honorarzusage des Ministeriums zu impfen begonnen, um möglichst rasch die vulnerablen Gruppen in unserer Gesellschaft zu schützen. Seitens des Gesundheitsministeriums hat man uns vertröstet, dass eine Honorierung nachträglich erfolgen würde, was sich als falsch herausgestellt hat.“ Nun steht man vor derselben Situation. Wieder soll die Ärzteschaft ohne Honorarzusage mit dem Impfen beginnen. „Wir gehen jedenfalls davon aus, dass sich das Ministerium für die COVID-19-Auffrischungsimpfung am Honorar für die Erst- und Zweitimpfung orientiert“, stellt Reisner klar.

Die Verordnung, in der die Erst- und Zweitimpfung geregelt ist, läuft mit Ende September aus. Allerspätestens zu diesem Zeitpunkt muss es eine neue Verordnung u.a. zur COVID-19-Auffrischungsimpfung inklusive Honorierung geben. Sollte die Politik einen früheren Start der Corona-Auffrischungsimpfung wünschen, muss auch die Verordnung entsprechend früher in Kraft treten. Vizepräsident und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, MR Dr. Dietmar Baumgartner, meint dazu: „Seit Wochen ist bekannt, dass im Herbst mit der Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 begonnen werden muss. Impfstoff ist zum Glück ausreichend vorhanden, also stünde einem Start nichts im Wege. Voraussetzung ist allerdings, dass das Ministerium mitspielt. Die Ärztekammer für NÖ fordert daher Bundesminister Mückstein auf, rasch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit es zu keiner Verzögerung bei den Auffrischungsimpfungen kommt.“