445. Witwen(r)versorgung Im Fall des Ablebens eines Mitgliedes des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich wird der Witwe/dem Witwer oder dem/der eigetragenen Partner/in eine Witwen- bzw. Witwerversorgung in…
446. Waisenversorgung Im Fall des Ablebens eines Mitgliedes des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich haben die Waisen Anspruch auf eine Waisenversorgung. Diese beträgt für Halbwaisen zehn Prozent des…
447. Kinderunterstützung Kindern von Pensionsempfängerinnen/-empfängern des WFF der Ärztekammer für Niederösterreich wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit eine Kinderunterstützung ausbezahlt. Danach wird diese Leistung…
448. Tod eines WFF-Mitglieds Stirbt ein Mitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztinnen- und Ärztekammer für NÖ, stehen den Hinterbliebenen diverse Leistungen auf Antrag zu. Finden Sie hier eine Zusammenfassung aller…