Der Wohlfahrtsfonds (WFF) ist das berufsständische Versorgungswerk der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich. Er bietet den Mitgliedern der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich und der Zahnärztekammer NÖ Leistungen im Fall des Alters, der Invalidität, der Krankheit sowie deren Angehörigen im Fall des Ablebens. Er ist im Ärztegesetz als berufsständische Versorgungseinrichtung verpflichtend vorgesehen, wodurch die Beiträge steuerlich voll verwertbar sind.

Hier finden Sie gegliedert nach den Bereichen

Informationen in Form von häufig gestellten Fragen („Frequently Asked Questions“, FAQ).

Zur besseren Lesbarkeit ist unter den Bezeichnungen „Arzt“, „ärztlich“ und „Ärzteliste“ immer zugleich „Zahnarzt“, „zahnärztlich“ und „Zahnärzteliste“ zu verstehen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Sollten Sie darüber hinaus gehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Team des Wohlfahrtsfonds. Wir beraten und informieren Sie auch gerne persönlich.