Wohlfahrtsfonds - Pensionsbeitrag und Kammerumlagen

Online - Meldung der Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit zur Beitragsberechnung

Mit M01 Online haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten zur Beitragsberechnung für den Pensionsbeitrag für Beitragsjahre ab 2020 per Online-Einkommensdatenerfassung zu übermitteln. Damit bieten wir unseren Mitgliedern eine zeitsparende und flexible Lösung auf der Höhe der Zeit.

Nähere Informationen und Hilfestellungen entnehmen Sie dem Artikel im NÖ Consilium (07+08/2019) oder Sie kontaktieren den Wohlfahrtsfonds telefonisch unter +43 1 53751 7000 oder per E-Mail an wffbeitrag(at)arztnoe.at.

Link: M01 Online

Link für die Steuerberatung: M01 Online (Steuerberatung)

Alljährlich zu Sommerbeginn verschickt der Wohlfahrtsfonds (WFF) der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich das Formblatt M01 für das kommende Beitragsjahr an seine Mitglieder. Ähnlich wie bei anderen Institutionen ist mithilfe dieses Formulars die Beitragsbemessungsgrundlage zu erklären. Das Formblatt M01 ist samt den erforderlichen Unterlagen in Ihrem Interesse zeitnah zu übermitteln.

Im Folgenden werden Fragen zum Formblatt M01 behandelt.

FAQ zum Formblatt M01

Mit dem Formblatt M01 werden Sie um Übermittlung Ihrer Einkommensdaten des drittvorangegangenen Jahres ersucht. Diese benötigen wir zur Berechnung Ihres Pensionsbeitrages sowie bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit einer Ordination in Niederösterreich zur Berechnung der prozentuellen Kammerumlage.

Wir ersuchen, das Formblatt so bald wie möglich ausgefüllt und belegt zu retournieren, damit die Möglichkeit besteht, noch rechtzeitig eventuell fehlende Unterlagen anfordern zu können. Das ist deshalb so wichtig, da der Pensionsbeitrag erst ermittelt werden kann, wenn alle Daten vollständig erfasst sind. 

Dann wird Ihnen der Höchstbeitrag (EUR 2.437,81 pro Monat) vorgeschrieben. Mit dem entsprechenden Vermerk „Ich mache keine Angabe. Dies bewirkt die Vorschreibung des Höchstbeitrages“ auf dem Formular können Sie den Ablauf verkürzen. Auf diese Weise wird Ihnen keine weitere Erinnerung mehr zum Formblatt M01 für das kommende Jahr zugeschickt.

Um Ihnen die Datenübermittlung so einfach und zeiteffizient wie möglich zu gestalten, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre M01 Daten per Online-Datenerfassung zu übermitteln. Die Möglichkeit dazu finden Sie im Link: M01 Online

Ergänzende Informationen zur Online-Datenerfassung finden Sie auch im Consilium 7+8/2019.

Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch

Ja, Steuerberater:innen können Ihre Daten ebenfalls per Online-Datenerfassung und über die herkömmlichen Wege übermitteln.

Link für Steuerberatungen: M01 Online (für Steuerberatungen)

Betreiben Sie in Niederösterreich eine Ordination? Wenn ja, dann werden Sie mit dem Formblatt ersucht, Ihre Einnahmen zur Berechnung der prozentuellen Kammerumlage (Punkt 5b am Formblatt) zu übermitteln.

Voraussichtlich im Dezember. Erst zu diesem Zeitpunkt legen die zuständigen Gremien die endgültige Höhe der Beiträge und Umlagen fest.

Ab Beitragsjahr 2024: Neue Regelung für Turnusärzt:innen in den ersten vier Jahren ab Eintragung

Zur Vermeidung bürokratischer Hürden sowie im Sinne der Vereinfachung der Administration wird die Berechnung des Pensionsbeitrages von Turnusärzt:innen in den ersten vier Jahren der eingetragenen Tätigkeit vereinfacht und durch eine fixe Bemessungsgrundlage ersetzt. Diese orientiert sich am NÖ Spitalsärztegesetz in der im drittvorangegangenen Jahr geltenden Fassung. Der Berechnungsalgorithmus wird unverändert (auch Abschlag für Turnusärzte von 20 %) beibehalten.

Der Pensionsbeitrag für Turnusärzt:innen beträgt im Jahr 2024 pro Monat EUR 300,-- sowie im Jahr 2025 pro Monat EUR 310,--.

Hinzu kommen noch die Beiträge für Unterstützungsleistungen. Diese sollten bei Eintritt vor dem vollendeten 30. Lebensjahr insgesamt monatlich EUR 54,-- betragen. Beiträge für Versicherungen sind altersabhängig und erhöhen die Beitragssumme.

FAQ zum Pensionsbeitrag

FAQ zur Berechnung des Pensionsbeitrages sowie zu den von Ihnen vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.

Weitere Erläuterungen zum Formblatt und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auch in dem zum Beitragsjahr 2019 erschienen Consilium-Beitrag 11/2018 sowie im Consilium-Beitrag 7+8/2024.