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Änderung der Ergänzungsregisterverordnung

Anknüpfend an die mediale Berichterstattung Anfang Mai dieses Jahres über den öffentlichen Zugang zu privaten Daten (u.a. Wohnadressen, Geburtsdaten) im sogenannten Ergänzungsregister des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, von der auch Ärztinnen und Ärzte betroffen waren, ist nunmehr eine Änderung erfolgt. In § 14 Ergänzungsregisterverordnung wurde die öffentliche Führung des Registers gestrichen.