Die umstrittene Gesundheitsreform im Zuge des Finanzausgleichs wurde im Ministerrat beschlossen, am 15. Dezember soll sie im Nationalrat abgesegnet werden. Inwieweit die niedergelassene Ärzteschaft davon betroffen ist, wollen wir in einer Serie im Laufe des Dezember vorstellen. Jede Woche wird ein spezifisches Thema dazu in der eline und hier auf der Website vorgestellt.  

Erleichterte Gründung von selbständigen Ambulatorien und Kassenambulatorien

Finanzausgleich 2024-2028 - Teil 4

In Niederösterreich erfolgt die medizinische Sachleistungsversorgung außerhalb von Spitälern überwiegend durch Kassenärztinnen und -ärzten sowie und -gruppenpraxen. Dies war auch bisher gesetzlich dadurch abgesichert, dass Kassenambulatorien (eigene Einrichtungen) nur mit Zustimmung der Ärztekammer und selbständige Ambulatorien erst nach durchgeführtem Bedarfsprüfungsverfahren unter Einbindung der Ärztekammer errichtet werden durften. Die aktuellen gesetzlichen Änderungen im Zuge des Finanzausgleichs erleichtern nun aber den Zugang für selbständige Ambulatorien und Kassenambulatorien im Bereich der medizinischen Sachleistungsversorgung deutlich. Dies schafft das Potential einer verstärkten Konkurrenzsituation für Kassenärztinnen und -ärzten sowie -gruppenpraxen durch diese neuen Anbieter.

Vorrang für niedergelassenen Bereich

Insbesondere auf Betreiben der Ärztekammern wurde jedoch eine Ergänzung in die Gesetzesnovelle aufgenommen, wonach die Krankenversicherungsträger beim Abschluss von Kassenverträgen darauf achten müssen, dass „keine die Versorgungssituation beherrschenden Eigentümerstrukturen entstehen“. Ebenfalls auf Druck der Ärzt:innenschaft wurde als Ziel für die Planung des extramuralen ambulanten Bereichs gesetzlich verankert, dass der niedergelassene Bereich (PVE in Form von Gruppenpraxen, Gruppenpraxen, Einzelordinationen) zu priorisieren ist.

Wie sich die neue Rechtslage in der Praxis bemerkbar machen wird, bleibt vorerst ungewiss. Gerade die Auswirkungen einer Öffnung der mit Sozialversicherungsbeiträgen finanzierten Sachleistungsversorgung für gewinnorientierte selbständige Ambulatorien, die von Investoren getragen werden und deren Renditeerwartungen erfüllt werden müssen, sind derzeit schwer abschätzbar.

Ihre Fragen zum Finanzausgleich schreiben Sie uns bitte per E-Mail an fag(at)arztnoe.at.