Änderungen ab 1. Jänner 2024

Erhöhung der Rezeptgebühr * Neuberechnung der Rezeptgebührenobergrenze * Selbstbehalte und Heilbehelfe

Erhöhung der Rezeptgebühr 2024

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2024 EUR 7,10 pro Packung. Alleinstehende Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte EUR 1.217,96 nicht übersteigen, und Ehepaare, eingetragene Partnerschaften, Lebensgefährten, deren monatliche Netto-Einkommen EUR 1.921,46 nicht übersteigen, können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Alle Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes Kind unter 24 Jahren, das selbst ein Einkommen von weniger als EUR 447,97 hat, um EUR 187,93 Euro.
 

Neuberechnung der Rezeptgebührenobergrenze

Die aktuelle Rezeptgebührenbefreiung endet mit 31. Dezember 2023 und muss am 1. Jänner 2024 neu berechnet werden. Die e-card weist die betreffenden Personen nur bis Jahresende als rezeptgebührenbefreit aus. Verordnungen, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt werden, sind als befreit zu kennzeichnen. Lösen rezeptgebührenbefreite Personen ihre im Dezember ausgestellten Rezepte erst im neuen Jahr ein, fallen trotzdem keine Gebühren an.


Selbstbehalte und Heilbehelfe

Der Kostenanteil für Versicherte für Heilbehelfe beträgt im Jahr 2024 mindestens EUR 40,40.