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Anschubfinanzierung für verwaiste Kassenstellen

Förderung von bis zu 16 Planstellen

Beginnend mit der Ausschreibung per 15.3.2022 steht für etliche Kassenplanstellen für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten eine Förderung von bis zu EUR 70.000,-- zur Verfügung. Diese Anschubfinanzierung ist zweckgebunden und es ist ein Nachweis über die Verwendung zu erbringen (Anschaffung, Herstellung, Umbau von Räumlichkeiten, Ankauf von Geräten etc.). Die Dotierung dieses Finanzierungstopfes lässt die Förderung von bis zu 16 Planstellen zu. Als Reihungskriterium für die Vergabe der Anschubfinanzierung gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Bewerbungen bei uns in der NÖ Ärztekammer. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Mag. Gertraud Wohlmuth per Mail oder Telefon: +43 1 53751 232.