Die rechtsverbindliche Ausschreibung von Kassenplanstellen bzw. Vertrags-Gruppenpraxenstellen/Vertrags-Gruppenpraxen-Gesellschafterstellen erfolgt im Auftrag der jeweils genannten Versicherungsträger und im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Niederösterreich jeweils von 15. des Kalendermonats, 12:00 Uhr, bis 14. des Folgemonats, 8:00 Uhr, hier im Internet. Sofern der 14. des Kalendermonats ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, endet die Ausschreibungsfrist am letzten Werktag (Montag–Freitag) vor dem 14. des Kalendermonats um 8:00 Uhr.

Für die angeführten Einzelpraxen gelten eine Mindestordinationszeit von 20 Std./Woche und die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abrechnung.

Für die nachstehend angeführten Vertragsgruppenpraxen-Gesellschafterstellen mit der jeweils bei der Gruppenpraxis angeführten Mindestordinationszeit gilt die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abrechnung.

Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA):
Die bisherige Vorgangsweise wird auf Wunsch der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) insofern beibehalten, als der Arzt/die Ärztin nach Erhalt des § 2-Vertrages ein Ansuchen auf Abschluss eines Einzelvertrages über die Ärztekammer für NÖ bei der KFA zu stellen hat; also die Stelle nicht explizit im Namen ausgeschrieben wird.

Vertragsarztstellenpool

Vertragsarztstellenpool (pdf) 623 KB
Kassenstellen, welche für mehr als 10 Ausschreibungsrunden erfolglos ausgeschrieben waren und mangels Bewerber nicht besetzt werden konnten.

Wichtige Hinweise für Bewerber/innen

Um eine Bewerbung berücksichtigen zu können, müssen sämtliche notwendigen Voraussetzungen zum Bewerbungszeitpunkt gegeben sein und die erforderlichen Unterlagen mit Ablauf der Bewerbungsfrist in der Ärztekammer für Niederösterreich vorliegen. Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular präzise aus und vergessen Sie nicht, es  zu unterschreiben.

Geleistete Vertretungstage sind auf dem Bewerbungsformular anzugeben, können jedoch nur dann angerechnet werden, wenn der vertretene Arzt diese in der Ärztekammer für Niederösterreich gemeldet hat.

Die Kriterien der Notarzttätigkeit und der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst sind ausschließlich für Bewerber um Kassenplanstellen für Allgemeinmedizin relevant. Notärztliche Tätigkeiten sind mittels Bestätigungen nachzuweisen, wobei die Anzahl der Dienste ersichtlich sein muss. Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass die Anrechnung des Notarztzertifikats und die Berücksichtigung der notärztlichen Tätigkeit nur dann möglich sind, wenn die aufrechte Berechtigung als Notarzt auf Grund der gemäß § 40 Abs. 3 Ärztegesetz 1998 besuchten Fortbildungsveranstaltung zum Bewerbungszeitpunkt besteht.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Berücksichtigung von Bestätigungen bzw. Diplomen auch bei entsprechendem Nachweis nicht mehr möglich.

Obwohl es nicht verpflichtend ist, empfehlen wir Bewerber/innen um Kassenplanstellen, ihre Bewerbungsunterlagen persönlich in der Ärztekammer für Niederösterreich abzugeben – um vorherige Terminvereinbarung wird ersucht.

Für die Invertragnahme einer Vertrags-Gruppenpraxis ist die Vorlage eines von den Gesellschaftern gezeichneten Gesellschaftsvertrages sowie die Vorlage eines Firmenbuchauszuges spätestens 14 Tage vor geplantem Vertragsbeginn unbedingt erforderlich.

Informationsveranstaltung ÖGK

Für alle Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und für alle allgemeinen Fachärztinnen/-ärzte, welche der Kassenvertrag mit 1. Juli 2024 zugesprochen wird, findet am 18. Juni 2024 von 8:00 bis 15:00 Uhr eine Informationsveranstaltung - Kick off für neue Vertragspartner/innen der ÖGK - in den Räumlichkeiten der Österreichischen Gesundheitskasse, 3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 3, statt.

Bei Bedarf ist die Mitnahme von maximal einer Begleitperson möglich.

Ansprechpartnerin der ÖGK:
Frau Renate Göbl - Tel. Nr. +43 5 0766 123219, renate.goebl(at)oegk.at