Am 1. Februar 2024 wurde die Arzneispezialität Paxlovid 150 mg + 100 mg Filmtabletten in den Erstattungskodex (RE2-Bereich, dokumentationspflichtig) aufgenommen. Entsprechend der bestimmten Verwendung im hellgelben Bereich des EKO ist die Verschreibung an die Einhaltung gewisser Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese vor, kann Paxlovid auf einem e-Rezept verordnet werden. Nicht gebührenbefreite Patient:innen haben pro Packung eine Rezeptgebühr zu entrichten.
Für Patient:innen mit einer europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sind vollständige e-Rezepte auszustellen. Anstelle der Sozialversicherungsnummer sind die EKVK-Daten anzugeben. Jedenfalls müssen e-Rezepte für EKVK-Versicherte ausgedruckt werden, damit diese das Rezept in öffentlichen Apotheken einlösen können.
Für ukrainische Flüchtlinge, die weder eine Sozialversicherungsnummer noch eine EKVK besitzen, kann ein Blanko-Rezept benutzt werden.